03.04. – Ab heute gibt es keine Einschränkungen für den Tennissport mehr

Gemäß der neuen 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen: Es wird keine Zugangsbeschränkung mehr für Sportstätten geben. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die

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