03.04. – Ab heute gibt es keine Einschränkungen für den Tennissport mehr

Gemäß der neuen 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen:

  • Es wird keine Zugangsbeschränkung mehr für Sportstätten geben.
  • Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).