Gemäß der neuen 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen:
- Es wird keine Zugangsbeschränkung mehr für Sportstätten geben.
- Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).