| Tennis - Abteilungsordnung |
|
|
|
Abteilungsordnung der Tennisabteilung der Spielvereinigung 1904 Erlangen e.V. Erlangen, den 23. November 2009 Inhaltsverzeichnis 1. Gesamtverein und Tennisabteilung
1. Gesamtverein und Tennisabteilung a) Die Tennisabteilung ist eine gleichberechtigte Abteilung des Gesamtvereins. Alle Mitglieder der Tennisabteilung müssen Mitglieder des Gesamtvereins sein. b) Die Tennisabteilung verfügt über 6 Rotgrandplätze, wovon 3 Plätze mit Flutlicht ausgestattet sind und einem Tennishallenplatz mit Teppichboden (Granulat). c) Die Beiträge der Tennismitglieder werden an den Gesamtverein bezahlt, dieser trägt die Kosten für die technische Instandhaltung und den Tennisplatzwart. d) Die Tennisabteilung erhält vom Gesamtverein einen monatlichen Zuschuss, davon und von den Einnahmen aus Gästestunden finanziert die Tennisabteilung ihre Vorhaben. e) Die Tennishalle wird von der Tennisabteilung verwaltet. Eventuelle Gewinne werden zweckgebunden verwendet, gemäß Memorandum zur Tennishalle vom 18.11.1978 (dem Verwaltungsrat vorgelegt und genehmigt). Finanzielle Belastungen aus der Tennishalle entstehen dem Hauptverein nicht. 2. Abteilungsleitung Die Abteilungsleitung stellt das Bindeglied zwischen der Abteilung und dem Verwaltungsbeirat Gesamtvereins dar. Außerdem entscheidet sie mehrheitlich über die Aufnahme in die Tennisabteilung. Die Abteilungsleitung setzt sich wie folgt zusammen:
Die Personen werden von der Abteilungsvollversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt (siehe Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 13.11.1998). Einmal im Jahr, jeweils nach Ende der Freiluftsaison, findet die ordentliche Versammlung statt. In dieser Versammlung wird die Abteilungsleitung mit der Mehrheit der Anwesenden gewählt. Es muss ein Bericht des Kassenführers vorliegen und seine Entlastung durch den Kassenprüfer des Hauptvereines. Der erste und zweite Vorsitzende des Gesamtvereines müssen 14 Tage vorher schriftlich unterrichtet werden. Beide haben auf dieser Versammlung Sitz- und Stimmrecht. Außerordentliche Vollversammlungen müssen vom Abteilungsleiter einberufen werden,
3. Aufgabenbeschreibung der Abteilungsleitung a) Aufgabenstellung des Abteilungsleiters
b) Aufgabenstellung des stellvertretenden Abteilungsleiters
c) Aufgabenstellung des Technischen Wartes
d) Aufgabenstellung des Sportwartes
e) Aufgabenstellung des Jugendwartes
f) Aufgabenstellung des Kassenwartes
g) Aufgabenstellung des Schriftführers
4. Platzordnung a) Die Tennisplätze stehen nur den Mitgliedern der Tennisabteilung zur Verfügung. b) Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden. c) Nicht tennisspielende Kinder, Zuschauer und Hunde dürfen die Tennisplätze nicht betreten. d) Nach jedem Spiel müssen die Plätze durch die Spieler selbst abgezogen und bewässert werden, bei Bedarf auch gewalzt werden. Die Tennismitglieder sind angehalten, die Tennisplätze im sauberen Zustand zu hinterlassen, leere Flaschen, Krüge, Gläser und sonstige leergewordenen Behälter (z.B. Balldosen oder Schachteln) zu entfernen. e) Bei Regen sind die Plätze zu räumen. Sie können erst wieder bespielt werden, wenn keine Wasserlachen mehr sichtbar sind. f) Schäden auf einem Platz müssen unverzüglich dem Platzwart oder einem Mitgliedder Abteilungsleitung gemeldet werden. Im übrigen gelten auch für die Tennismitglieder alle vom Hauptverein erlassenen Bestimmungen bezüglich des Vereinsgeländes, insbesondere das Parken von Fahrzeugen. g) Die Abteilungsleitung entscheidet über Bespielbarkeit der Plätze resp. notwendige Sperrungen. h) Gesperrte Plätze sind durch das heruntergelassene Netz gekennzeichnet. Sie können nur durch den Platzwart oder durch einen von der Abteilungsleitung Beauftragten wieder freigegeben werden. i) Kleinere Schäden am Platzbelag, die sofort reparabel sind, werden von den Spielern selbst sofort behoben. j) Besondere Anordnungen der Abteilungsleitung werden durch Aushang bekannt gegeben. Den Anweisungen der Abteilungsleitung ist Folge zu leisten. Auch diesbezügliche Anregungen unseres Platzwartes sollten Beachtung finden. 5. Spielordnung a) Die Spielzeit dauert eine Stunde. Sie beginnt jeweils zur vollen Stunde und endet 5 Minuten vor Ablauf einer vollen Stunde. Die letzten 5 Minuten sind zum Abziehen der Plätze notwendig. b) Jedes Mitglied verfügt über ein Namensschild für die Belegung der Plätze.
c) Auf einem Platz darf nur gespielt werden, wenn dieser vor Beginn der Spielzeit und während der ganzen Spielzeit mit den Namensschildern zweier Spielberechtigter belegt worden ist. d) Platz 7 steht allen Mitgliedern (auch Inhabern blauer Schilder) während der gesamten Spielzeit zur Verfügung. e) Die übrigen Plätze sind auch mit blauen Schildern belegbar; es kann aber die Abteilungsleitung in Anpassung an die Spielerfordernisse (Belegung) eine zeitliche und/ oder platzmäßige Einschränkung der Spielberechtigung für Inhaber dieser Schilder festlegen. Diese wird im Anwendungsfall im Schilderhaus zum Aushang gebracht. Sollten Sperrzeiten für Jugendliche festgelegt sein, so können diese auch spielen, wenn zu Beginn einer Spielstunde der Platz von Erwachsenen nicht belegt wird. (siehe Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 20.11.2009, Änderung der Abteilungsordnung) f) Reservierte Plätze, die 10 Minuten nach Beginn der belegten Spielstunde noch nicht bespielt werden, können von anderen Spielern durch Überhängen ihrer Namensschilder neu belegt werden. Aus Fairneßgründen versteht es sich von selbst, dass Schilder anderer Spieler nicht verhängt werden. g) Gastspieler können nur zusammen mit einem Mitglied der Tennisabteilung auf einem Platz spielen, sofern es der allgemeine Spielbetrieb erlaubt (siehe auch Punkt 5d) und 5e). Das einladende Mitglied erhält gegen Zahlung des jeweiligen Gästebetrages bei unserem Vereinswirt in der Gaststätte pro Platz, Gast und Stunde ein Einwegschild. Der Platz ist dann ordnungsgemäß mit dem Namensschild des Mitgliedes und dem Einwegschild des Gastes zu belegen. Ein Gästeschild muß immer gekauft werden, unabhängig davon ob der Gast im Einzel oder Doppel spielen möchte. Passive Mitglieder der Tennisabteilung benötigen ebenfalls ein Gästeschild. (siehe Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 9.11.2001, Punkt 2 Satzungsänderung) h) Die Forderungsordnung für die Rangliste ist Bestandteil dieser Abteilungsordnung und hängt im Tafelraum aus. i) Turniere werden nach Vorankündigung durch rote Schilder an der Tafel markiert. Während der Turnierdauer stehen die Plätze dem allgemeinen Spielbetrieb nicht zur Verfügung. Von der Abteilungsleitung wird eine Turnierleitung bestimmt, deren Anweisungen Folge zu leisten ist. j) Bei Freundschaftsspielen ist darauf zu achten, dass nicht mehr als drei Plätze zur gleichen Zeit belegt werden, um den allgemeinen Spielbetrieb nicht zu sehr zu beeinträchtigen. Auf vom Bayerischen Tennisverband, Bezirk Mittelfranken festgelegte Verbandsspiele hat diese Spielordnung keinen Einfluss. k) Mannschaftstraining ist einmal pro Woche werktags für 3 Stunden je Mannschaft, allerdings nach 19.00 Uhr. Auch hier gilt Punkt 5f). 6. Verstöße gegen die Spiel- und Platzordnung a) Hält sich ein Spieler trotz mehrmaliger Ermahnung nicht an die vorgegebene Abteilungsordnung, so ist die Abteilungsleitung berechtigt, nach einem diesbezüglichen Gespräch mit dem Vorsitzenden des Ehrenrates oder seinem Vertreter b) Die Berechtigung zur Teilnahme am Mannschaftsspielbetrieb wird vom Sportwart, den betroffenen Mannschaftsführern und dem Abteilungsleiter gemeinsam entschieden. c) Zeigt eine solche Maßnahme keinen Erfolg, ist die Angelegenheit dem Vereinsvorsitzenden zur weiteren Regulierung vorzutragen.
Abteilungsleitung Haymo Krusch
|
| Zuletzt aktualisiert am Freitag, 09. Juli 2010 um 13:32 |


